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Gericht Entscheidet: PV-Anlagen dürfen nicht blenden

Blendet eine Solaranlage den Nachbarn, muss dieser das nicht unbedingt hinnehmen. Bei der Entscheidung über diese Frage kommt es nicht so sehr darauf an, ob eine Photovoltaikanlage ortsüblich ist. Entscheidend ist die tatsächlich von der Anlage ausgehende Blendwirkung.

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ein Eigentümer auf seinem Dach eine Photovoltaikanlage (Solaranlage) installiert. Das Dach des Hauses war allerdings sehr stark geneigt, so dass es auf dem Nachbargrundstück zu erheblichen Blendwirkungen kam. Es ist daher nachvollziehbar gewesen, dass es einer Klärung bedarf, nachdem die Nachbarn sich nicht einigen konnten.

Der Nachbar hatte somit nicht nur seine zur Solaranlage gerichteten Fenster vollständig verschatten müssen, sondern er konnte auch seine Terrasse teilweise nicht mehr benutzen.

Der Eigentümer hielt dagegen, dass seine Anlage ortsüblich sei. Um seine PV-Anlage richtig nutzen zu können, müssen die Felder so ausgerichtet werden, dass es auch optimal zum Ertrag steht.

Blendwirkung von Solaranlagen sind laut Gericht gegeben.
Das Gericht konnte das Argument des Solaranlagennutzers nicht teilen. Ein eingeschalteter vereidigter Sachverständiger wurde vom Gericht beauftragt. Dieser Sachverständige hat die Beeinträchtigungen eindeutig festgestellt können. Der Einwand, dass die PV- bzw. Solaranlage ortsüblich sei, greife hier nicht. In diesem konkreten Fall komme es auf die erhebliche Einschränkung des Nachbars durch die Blendwirkung an.

Der Eigentümer der PV-Anlage ist nun gefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dafür zu sorgen, dass der Nachbar durch dieses PV-Anlage nicht mehr stark geblendet werde (Az.: I-9 U 35/17).

Bitte daher beachten
Eigentümer, die sich mit dem Gedanken, eine Solar-, oder Photovoltaikanlage (PV-Anlage genannt) auf das Dach zu montieren, anfreunden, sollten in jedem Fall beachten, dass die Nachbarn dadurch nicht beeinträchtigt werden. Dies kann der Hersteller solcher Anlagen in einer Zeichnung darstellen. Daraus können Sie ersehen, was die verschiedenen Sonneneinstrahlungen für Auswirkungen haben. Gleichzeitig wird dann der Nutzen und Ertrag aus dem tatsächlichen Montagestand errechnet.

Haben Sie weitere Fragen? Bitte schreiben Sie uns an.

Ihre i-Quant Bauoptimierung GmbH

Fritz Wohlfarth (www.i-quant.de)