Links überspringen

Neues Bauvertragsrecht

Für private Bauherren ist das Bauvertragsrecht in den meisten Fällen die Grundlage für die Absicherung ihres Bauvorhabens. Dabei sind nicht nur das umfangreiche Gewährleistungsrecht, sondern auch andere Vertragskomponeten dort zu finden. Im § 631ff.BGB sind bisher immer das Werkvertragsrecht geregelt und begründen Anspruchsgrundlagen und weitere