Ein Mieter aus Köln wehrt sich vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen, dass seine Wohnungsbaugesellschaft im Flur sowie in Wohn-und Schlafzimmer Funk-Rauchwarnmelder installieren lassen willAktenzeichen: 1 BvR 2921/15). Beim Amtsgericht und Landgericht Köln bekam die Wohnungsbaugesellschaft Recht.
Der Einbau eines Funk-Rauchwarnmelders verstoße gegen die Grundrechte des Mieters, wie dem auf Unverletzlichkeit der Wohnung, meint der Kölner Anwalt des Klägers, Reinhard Gerharz. Das Gerät misst demnach nicht nur möglichen Rauch in der Wohnung. Es kann mittels Funk und Ultraschall sein Umfeld überwachen. Die Daten würden gespeichert und könnten weitergegeben werden, sagt Gerharz. Die Geräte könnten auch Bewegungsprofile erstellen oder Gespräche aufnehmen.
Bis Ende 2016 müssen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Wohnungsbaugesellschaft will die umstrittenen Geräte einbauen, da sie aus der Ferne gewartet werden können. Bis wann das Bundesverfassungsgericht über die Sache entscheidet, steht noch nicht fest.
(Diesen Artikel haben wir in Xing gefunden, welcher unter www.haufe.de/immobilien ursprünglich veröffentlicht wurde.)
Wir fragen uns, wieso sich ein Mieter gegen so etwas wehrt? Wenn die Rauchmelder die Privatsphäre ausspähen, dann ist es sowieso unerlaubt, was ich persönlich aber noch nicht glaube.
Facebook und viele Netzwerke, PayPal und ähnliches speichern alle meine Daten. Was könnte so ein Rauchmelder tatsächlich von mir speichern? Ich denke, dass wir mehr darauf aufpassen sollten, was wir in öffentlichen Netzwerken oder in WhatsApp, Telegramm usw. veröffentlichen, als wegen so etwas die Gerichte zu bemühen.